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Das sagen unsere Kunden
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Wir übernehmen für Dich die Beantragung der Stellgenehmigung für Container in ganz Deutschland. Schnell, zuverlässig und unkompliziert.
Spar Dir bürokratische Antragsformulare in zigfacher Ausführung und beauftrage einfach entsorgo mit der Beantragung der Aufstellgenehmigung.
Wir möchten, dass bei Dir alles nach Plan läuft. Daher kümmern wir uns neben der Stellgenehmigung auf Wunsch auch um eine Halteverbotszone.
Unsere Abfallexperten sind stets an Deiner Seite und unterstützen Dich bei Fragen zur Stellgenehmigung, Containermiete und Co.
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entsorgo überzeugt mit Qualität, sagen auch unsere Kunden
Eine Stellgenehmigung, auch Sondernutzungserlaubnis genannt, berechtigt eine Privatperson oder ein Unternehmen, eine öffentliche Fläche (z. B. Straße, Gehweg, Parkplatz) für eigene Zwecke zu nutzen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Du einen Container auf eine Straße stellen möchtest. Sobald Du den Container auf einer anderen Fläche als auf einem Privatgrundstück aufstellen lassen möchtest, benötigst Du dafür eine Genehmigung der entsprechenden Gemeinde.
Die zuständige Behörde für die Beantragung einer Stellgenehmigung kann je nach Standort die Gemeindeverwaltung, die Straßenverkehrsbehörde oder auch das Garten- und Tiefbauamt sein. Nach Einreichung der benötigten Unterlagen prüft das zuständige Amt den Antrag und erteilt – wenn alle Auflagen erfüllt sind – die Genehmigung, den Container am gewünschten Ort aufstellen zu lassen.
Übrigens: Auch einen Container nur einen einzigen Tag auf eine Straße zu stellen, wie zum Beispiel im Rahmen einer Entrümpelung, ist genehmigungspflichtig.
Antworten auf die wichtigsten Fragen
Wenn Du einen Absetz- oder Abrollcontainer auf einem Privatgrundstück aufstellen möchtest, benötigst Du dafür keine Genehmigung. Anders sieht es aus, wenn Du einen Container zum Beispiel auf einer Straße stellen lässt. Eine Straße zählt wie auch Plätze, Wege, Parkplätze und Grünflächen zu den öffentlichen Flächen, die ohne Genehmigung zur Sondernutzung nicht für das Abstellen eines Containers genutzt werden dürfen. Solltest Du auf einer öffentlichen Fläche einen Container aufstellen, ohne Genehmigung, droht Dir ein hohes Bußgeld.
Neben der Einhaltung der Formalien bei der Beantragung der Sondernutzung ist die Auswahl eines geeigneten Stellplatzes mit einigen Vorschriften verbunden. In diesem Zusammenhang sind vor allem die geforderten Mindestabstände zu beachten.
Container, die an öffentlichen Flächen platziert werden sollen, dürfen den Straßenverkehr und die Öffentlichkeit möglichst wenig beeinträchtigen. Gemäß den Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21) gelten zum Beispiel die folgenden Mindestabstände:
Wichtig: die angegebenen Abstände beziehen sich auf die Mindestabstände. Das heißt, dass die Städte und Gemeinden in Deutschland auch größere Abstände fordern können. Es müssen demnach immer die örtlichen Vorgaben geprüft werden.
Klingt kompliziert? Setz auf unsere langjährige Erfahrung und überlasse uns die Beantragung der Aufstellgenehmigung für Dich. Wir benötigen dafür lediglich eine möglichst genaue Beschreibung des Wunschstandorts, den Zeitraum und Daten zum Antragsteller. Alles Weitere erledigen wir für Dich.
Die Kosten für die Stellgenehmigung sind von der jeweiligen Stadt bzw. Gemeinde abhängig. Diese legen die Gebühren für die Sondernutzungserlaubnis selbst fest. Gerne geben wir Dir unverbindlich Auskunft über die Kosten einer Stellgenehmigung für Deinen Standort. Und beantragen die Genehmigung für den Container auf Wunsch anschließend für Dich.
Wichtig: Wenn Du einen Container auf öffentlichem Straßenland ohne Genehmigung aufstellen lässt, droht Dir ein hohes Bußgeld seitens des Ordnungsamts. Einen bei entsorgo gebuchten Container können wir daher nur aufstellen, wenn uns eine Stellgenehmigung vorliegt.
Eine Container Stellgenehmigung kannst Du auch selbst organisieren. Achte dabei auf die örtlichen Vorgaben, benötigten Dokumente sowie die Gebühren. Plane außerdem ausreichend Zeit ein, die Bearbeitungszeit kann mitunter mehrere Wochen dauern.
Wenn Du bei entsorgo einen Container bestellst, muss die Genehmigung für den Stellplatz spätestens zwei Tage vor der geplanten Containerstellung vorliegen – besser noch direkt bei der Buchung.
Mit einer Stellgenehmigung erhältst Du von der entsprechenden Stadt oder Gemeinde die Erlaubnis, Deinen Container für einen bestimmten Zeitraum auf einer öffentlichen Fläche abzustellen. Das bedeutet allerdings nicht, dass der beantragte Stellplatz von anderen Verkehrsteilnehmern freigehalten werden muss.
Im Gegensatz dazu sorgt ein Halteverbot dafür, dass auf einer bestimmten Fläche vorübergehend nicht mit einem Fahrzeug angehalten werden darf. Letzteres ist also zum Beispiel in Ergänzung zu einer Stellgenehmigung sinnvoll, um sicherzustellen, dass der gewünschte Platz bei der Containerstellung auch frei ist.
Tipp: Lass Dir von uns zusätzlich zur Stellgenehmigung auch eine Halteverbotszone direkt mit organisieren.
Unser Team beantwortet Mo. – Fr. von 8.00 Uhr bis 17 Uhr gerne alle vertrieblichen Fragen. Fülle jederzeit unser Formular aus und wir setzen uns so schnell wie möglich mit Dir in Verbindung.
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