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In einem offenen Karton liegen weitere Verpackungsabfälle.
Berater entsorgo

VON Theo Weiss aktualisiert am 16.10.2024 | Lesedauer ca. 5 Minuten

Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze:

  • Klassifizierung von Verpackungen: Verpackungsmaterial wird in Verkaufsverpackungen, Umverpackungen und Transportverpackungen unterteilt, die unterschiedliche Zwecke erfüllen.
  • Verpackungsgesetz: Das Verpackungsgesetz regelt die Verantwortung der Hersteller für die Entsorgung von Verpackungsmaterial.
  • Professionelle Entsorgung: entsorgo bietet die Entsorgung von Verpackungsmaterial für Privatpersonen und Gewerbetreibende an.

Welche Arten von Verpackungen gibt es?

Spricht man von der Entsorgung von Verpackungsmaterial, geht es um sämtliche Gegenstände, ob klein oder groß, die verpackt sind. Dabei werden die Verpackungen folgendermaßen klassifiziert:

  • Verkaufsverpackungen
  • Umverpackungen
  • Transportverpackungen

Als Verkaufspackungen werden alle Verpackungen bezeichnet, die zum Schutz des Inhalts dienen. Sie fallen in der Regel beim Endverbraucher an. Bei den Umverpackungen handelt es sich um nicht notwendige zusätzliche Verpackungen, wie beispielsweise die Pappschachtel einer Gesichtscreme. Die Verpackung dient dabei als Werbefläche bzw. für Produktbeschreibungen und erleichtert gleichzeitig die Stapelfähigkeit. Derartige Verpackungsabfälle können beim Endverbraucher oder bei Vertreibern, wie zum Beispiel Einzelhändlern, anfallen. Transportverpackungen wiederum schützen die Ware beim Transport vor Schäden und erleichtern gleichzeitig den Transport. Diese Verpackungsabfälle fallen ausschließlich bei Logistikunternehmen und gewerblichen Anbietern an.

Verpackungsgesetz: So ist die Entsorgung geregelt

Um die Abfallströme von Verpackungen in Deutschland besser steuern zu können, wurde die Verpackungsverordnung im Jahr 1991 eingeführt. Damit wurden nicht nur Vorgaben zur Verwertung und dem Recycling eingeführt, sondern auch eine Produktverantwortung seitens der Hersteller eingeführt. Die Verpackungsverordnung zieht damit Hersteller und Vertreiber hinsichtlich der Rücknahme und nachhaltigen Entsorgung von Verpackungsmaterialien in die Pflicht.

In der Praxis wäre es allerdings schwierig, wenn jedes einzelne Unternehmen, das Verkaufs-, Um- oder Versandverpackungen in Umlauf bringt, ein eigenes Rücknahmesystem zur Abfallverwertung etablieren muss. Die Unternehmen müssen sich daher laut Verpackungsgesetz (VerpackG) an einem Dualen System beteiligen. Dabei handelt es sich um einen Verbund von Betreibern, die die flächendeckende Sammlung, Abholung und Verwertung gebrauchter Verpackungen von Endverbrauchern übernehmen. Zu den bekanntesten Vertretern der dualen Systeme gehört das Unternehmen „Der Grüne Punkt“.

Dank dieses Systems können Leichtverpackungen aus Metall, Kunststoff, Styropor oder Verbundstoffen von Verbrauchern einfach über den Gelben Sack oder die Wertstofftonne entsorgt werden. Dazu zählen gebrauchte Verpackungen aller Art von Folien über Dosen bis hin zu Kunststoffsäcken. Verpackungen aus Papier und Pappe müssen wiederum in der blauen bzw. grünen Papiertonne entsorgt werden. Verpackungen aus Glas gehören in den Glascontainer. In der Tonne für Restmüll sollten übrigens grundsätzlich keine Verpackungen entsorgt werden, es sei denn, sie sind stark verschmutzt. Die Abfälle im Restmüll werden keiner Verwertung mehr zugeführt, sondern nur noch zur Energiegewinnung verbrannt.

Verpackungsmaterial gewerblich entsorgen

Deutschlandweit wird der gelbe Sack angeboten bzw. mitunter Wertstofftonnen aufgestellt, die dem privaten Verbraucher die Entsorgung von Leichtverpackungen aus Plastik und Co. erleichtern. Diese sind allerdings mengenmäßig begrenzt, sodass besonders große Entsorgungen von Verpackungsmaterial den Rahmen der Gelben Tonne sprengen können. Das kann zum Beispiel im Rahmen einer Entrümpelung oder einer Haushaltsauflösung der Fall sein.

Neben Privathaushalten sehen sich vor allem Unternehmen häufig mit der Entsorgung von vielen Verpackungsmaterialien konfrontiert. Für diese Fälle stellen wir von entsorgo unsere Container für Verpackungen zur Verfügung. Damit unterstützen wir private und gewerbliche Anbieter deutschlandweit mit einer einfachen, zuverlässigen und nachhaltigen Entsorgungsmöglichkeit für Verpackungsmaterial.

Wir verfügen über jahrelange Erfahrung in der Branche und arbeiten eng mit sämtlichen Sammelstellen und Deponien in Deutschland zusammen, um eine korrekte Verwertung der Materialien zu gewährleisten. Wir bieten Dir zudem eine telefonische Erstberatung, bei der wir Dir sämtliche Fragen zum Thema Entsorgung von Verpackungsmaterial beantworten.

Recycling von Verpackungen

Verpackungen aus Aluminium, Kunststoff, Papier und Pappe sowie Glas können zu einem Großteil stofflich recycelt werden. Dazu wurden im Verpackungsgesetz einzuhaltende Recyclingquoten vorgeschrieben. Diese liegen nach mehrfacher Erhöhung seit 2022 für Glas, eisenhaltige Metalle, Aluminium sowie Altpapier, Pappe und Karton bei 90 %. Getränkekartonverpackungen und sonstige Verbundverpackungen müssen zu 80 % bzw. zu 70 % dem Recycling zugeführt werden. Bei Kunststoffverpackungen liegt die gesetzliche Vorgabe bei 63 %.

Damit Verpackungen überhaupt erst recycelt werden können, müssen sie zunächst fachgerecht entsorgt werden. Das erfolgt zum Beispiel über die gelbe Tonne, die blaue Tonne, die Altglascontainer oder einen Container für Verpackungen. Verpackungen, die in der Restmülltonne landen, können nicht mehr recycelt werden.

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