Das Wichtigste in Kürze:
- Verwendung: Asbest Leichtbauplatten wurden aufgrund ihrer wärmeisolierenden und brandhemmenden Eigenschaften häufig als Trennwände, Wandverkleidungen und Deckenplatten verwendet.
- Gefahr in der Decke: Asbest Leichtbauplatten und Asbestpappe gelten als schwach gebundene Asbestprodukte, wovon eine erhöhte Gefahr ausgeht.
- Fachgerechte Entsorgung: Die Entsorgung von Asbest Leichtbauplatten und Asbestpappe muss von zertifizierten Fachbetrieben durchgeführt werden.
So verbreitet sind Asbest Leichtbauplatten
Zwischen den 1960er und 1980er Jahren wurden Asbest Leichtbauplatten unter anderem als Trennwände, als Wandverkleidungen für Innenräume sowie als Deckenplatten verwendet. Sie waren aufgrund der wärmeisolierenden und brandhemmenden Eigenschaften besonders beliebt. In der BRD wurden die Leichtbauplatten vor allem unter dem Handelsnamen „Promabest“ vermarktet. In der DDR waren wiederum die Mineralfaser-Leichtbauplatte „MFK Sokalit“ sowie „Neptunit“ und „Baufatherm“ weit verbreitet.
Gefahr von oben: Asbest in der Decke
Asbest Leichtbauplatten wurden häufig auch in der Decke verbaut, wo sie sich noch bis heute unerkannt befinden können. Asbest Deckenplatten wie die „Promabest-Platten“ oder „MFK Sokalit“ werden als schwach gebundene Asbestprodukte eingeordnet, was auf ihre erhöhte Gefahr für Menschen hinweist. Die schwache Bindung des Asbests sorgt dafür, dass die krebserregenden Fasern bereits durch leichte Erschütterungen oder Witterungsschäden in die Luft freigesetzt werden können. Optisch sind Asbest Deckenplatten nicht zweifelsfrei von Leichtbauplatten ohne Asbest zu unterscheiden.
Neben Leichtbauplatten gehört Asbestpappe ebenfalls zu den schwach gebundenen asbesthaltigen Baustoffen, die in der Decke vorkommen können. Dabei handelt es sich um ein weiches, zerbrechliches Dämmmaterial mit sehr hohem Asbestanteil. Es hat meist eine grün-gräuliche und faserige Struktur.
So entsorgst Du Asbest Leichtbauplatten fachgerecht
Bei Verdacht auf Asbest Leichtbauplatten in der Decke oder Asbestpappe musst Du unbedingt sorgsam umgehen und die Sanierung einem zertifizierten Fachbetrieb überlassen. Gemäß der Gefahrstoffverordnung und TRSG 519 ist Privatpersonen die Arbeit an schwach gebundenen Asbestprodukten wie Leichtbauplatten verboten. Das Gleiche gilt z. B. auch beim Arbeiten mit fest gebundenen Asbestprodukten, wenn Du nicht mit den Vorschriften vertraut bist. Bei fahrlässiger Beschädigung der Materialien und unzureichenden Schutzmaßnahmen gefährdest Du Dich und Deine Mitmenschen – und riskierst eine hohe Strafe.
Abfallschlüssel (AVV) von Asbest
In der europäischen Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) werden asbesthaltige Baustoffe unter der AVV 17 06 05 geführt. Dämmmaterial, das Asbest enthält, fällt unter die AVV 17 06 01.
Wir von entsorgo beraten Dich beim kostenfreien ProfiCheck gerne ausführlich und individuell, wie Du Asbest Leichtbauplatten fachgerecht loswirst. Und organisieren auf Wunsch gemeinsam mit Dir einen zertifizierten Betrieb für die Entsorgung.