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Das Wichtigste in Kürze:
Eine Asbest Demontage beinhaltet den Abbau bzw. Abriss sowie Abtransport von asbesthaltigen Baumaterialien. Dazu zählen auch Innenabbrucharbeiten sowie die Entfernung von Decken, Wänden, Bodenbelägen und sämtlichen weiteren Arbeiten. Da Asbest als Gefahrstoff gilt, ist die Demontage nicht ohne weiteres durchzuführen. In den folgenden Abschnitten erklären wir Dir, wann Du eine Asbest Demontage selbst durchführen kannst, wann nicht und was Du dabei alles beachten musst.
Asbest stellt ein Gesundheitsrisiko dar und sollte aus diesem Grund entfernt sowie fachgerecht entsorgt werden. Allerdings geht von fest gebundenen Asbestprodukten keine direkte Gefahr aus. Spätestens, wenn asbesthaltige Dachplatten oder Fassaden beginnen zu verwittern oder kaputtzugehen, wird es aber höchste Zeit diese fachgerecht bearbeiten zu lassen, da die enthaltenen Fasern bereits freigesetzt werden.
Der Umgang mit asbesthaltigen Stoffen ist gesetzlich streng reguliert und mit einigen Vorschriften verbunden. Ob Du Asbest privat abbauen bzw. entfernen darfst, hängt neben ein paar allgemeingültigen Vorschriften vor allem vom Material ab.
Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an fest gebundenen Asbestprodukten darfst Du zum Beispiel durchaus auch als Privatperson durchführen. Zu den fest gebundenen Produkten gehören zum Beispiel die Wellasbestplatten auf dem Dach oder Asbestplatten an der Hausfassade. Bei diesen Materialien ist der Gefahrstoff fest gebunden, sodass keine direkte Gefahr davon ausgeht. Dennoch gilt auch hier: Die Freisetzung von Fasern ist unbedingt zu minimieren, sodass in keinem Fall Dritte durch die Asbestarbeiten zu Schaden kommen können. So ist unter anderem das Werfen, Zerbrechen oder anderweitige Zerstören von Asbestprodukten streng verboten. Auch andere Tätigkeiten, die die Freisetzung von Asbestfasern fördern, wie Reinigungs- oder Beschichtungsarbeiten sind nicht erlaubt. Außerdem muss die richtige Schutzkleidung getragen werden.
Anders sieht es bei schwach gebundenen Asbestprodukten wie Spritzasbest aus: Diese darfst Du privat auf keinen Fall demontieren und entsorgen. Den Asbest Abbau muss in diesem Fall aufgrund der Risiken stets Fachpersonal durchführen.
Übrigens: Die Vorschriften zum Umgang mit Asbest sind in der TRGS 519 (Technische Regeln für den Gefahrstoff Asbest) festgelegt. Mehr dazu findest Du zudem hier: Asbest Vorschriften.
Bevor Du mit dem Asbest Abbau loslegst: führe einen Asbest Test durch, falls noch nicht geschehen. Damit kannst Du eine Materialprobe in kurzer Zeit testen und sparst Dir viel Geld, Mühe und Arbeit, falls es sich schlussendlich nur um gewöhnliche Baumaterialien handelt.
Im Anschluss daran müssen bei Asbest unter Einhaltung der TRGS 519 vorgeschriebene Sicherheitsmaßnahmen und Vorschriften eingehalten werden. Dazu gehört zum Beispiel auch umliegende Nachbarn über die Baumaßnahmen zu informieren sowie Türen und Fenster im Arbeitsbereich geschlossen zu halten.
Außerdem fünf wichtige Hinweise zum Asbest entfernen:
Nicht nur der Asbest Abbau, sondern auch die Entsorgung ist genau festgelegt. So müssen die Asbestabfälle nach dem Entfernen in stabile, luftdichte Big Bags verpackt werden, bevor sie auf einer Sondermülldeponie oder in einem Asbest Container entsorgt werden können.
Asbest: darauf musst Du bei dem Gefahrstoff unbedingt achten Jetzt bequem Asbest
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