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Asbest sicher abbauen und entfernen - so geht's

Entferne Asbest sicher und fachgerecht
In diesen Fällen darfst Du Asbest privat abbauen
Fünf Tipps zum Asbest entfernen

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Zwei Personen mit Schutzkleidung packen Asbestboden in einen Sack.
Porträtbild
VON Dominik aktualisiert am 02.02.2023 | Lesedauer ca. 2 Minuten

Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze:

  • Umfang: Eine Asbest Demontage beinhaltet den Abbau, Abriss und Abtransport von asbesthaltigen Baumaterialien.
  • Privater Asbestabbau: Private Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an fest gebundenen Asbestprodukten sind unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.
  • Asbest Versiegelung: Die Idee einer Asbest Versiegelung erscheint auf den ersten Blick sinnvoll, birgt jedoch verschiedene Risiken und ist daher nicht zu empfehlen.
  • Hinweise zum Asbest entfernen: Vor dem Asbestabbau ist ein Asbest Test ratsam, um das Vorkommen von Asbest zu überprüfen.

Asbest Demontage

Eine Asbest Demontage beinhaltet den Abbau bzw. Abriss sowie Abtransport von asbesthaltigen Baumaterialien. Dazu zählen auch Innenabbrucharbeiten sowie die Entfernung von Decken, Wänden, Bodenbelägen und sämtlichen weiteren Arbeiten. Da Asbest als Gefahrstoff gilt, ist die Demontage nicht ohne weiteres durchzuführen. In den folgenden Abschnitten erklären wir Dir, wann Du eine Asbest Demontage selbst durchführen kannst, wann nicht und was Du dabei alles beachten musst. 

Muss ich verbauten Asbest immer demontieren oder entfernen?

Asbest stellt ein Gesundheitsrisiko dar und sollte aus diesem Grund entfernt sowie fachgerecht entsorgt werden. Allerdings geht von fest gebundenen Asbestprodukten keine direkte Gefahr aus. Spätestens, wenn asbesthaltige Dachplatten oder Fassaden beginnen zu verwittern oder kaputtzugehen, wird es aber höchste Zeit diese fachgerecht bearbeiten zu lassen, da die enthaltenen Fasern bereits freigesetzt werden.

Personen mit Schutzanzug entfernen Wellplatten auf einem Asbestdach.

Darf ich Asbest selbst entfernen bzw. privat abbauen?

Der Umgang mit asbesthaltigen Stoffen ist gesetzlich streng reguliert und mit einigen Vorschriften verbunden. Ob Du Asbest privat abbauen bzw. entfernen darfst, hängt neben ein paar allgemeingültigen Vorschriften vor allem vom Material ab.

Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an fest gebundenen Asbestprodukten darfst Du zum Beispiel durchaus auch als Privatperson durchführen. Zu den fest gebundenen Produkten gehören zum Beispiel die Wellasbestplatten auf dem Dach oder Asbestplatten an der Hausfassade. Bei diesen Materialien ist der Gefahrstoff fest gebunden, sodass keine direkte Gefahr davon ausgeht. Dennoch gilt auch hier: Die Freisetzung von Fasern ist unbedingt zu minimieren, sodass in keinem Fall Dritte durch die Asbestarbeiten zu Schaden kommen können. So ist unter anderem das Werfen, Zerbrechen oder anderweitige Zerstören von Asbestprodukten streng verboten. Auch andere Tätigkeiten, die die Freisetzung von Asbestfasern fördern, wie Reinigungs- oder Beschichtungsarbeiten sind nicht erlaubt. Außerdem muss die richtige Schutzkleidung getragen werden.

Anders sieht es bei schwach gebundenen Asbestprodukten wie Spritzasbest aus: Diese darfst Du privat auf keinen Fall demontieren und entsorgen. Den Asbest Abbau muss in diesem Fall aufgrund der Risiken stets Fachpersonal durchführen.

Übrigens: Die Vorschriften zum Umgang mit Asbest sind in der TRGS 519 (Technische Regeln für den Gefahrstoff Asbest) festgelegt. Mehr dazu findest Du zudem hier: Asbest Vorschriften.

Das spricht gegen eine Asbest Versiegelung

Die Idee einer Asbest Versiegelung zum Beispiel vom Dach oder von Asbestplatten kann auf den ersten Blick sinnvoll erscheinen, sollte aber aus mehreren Gründen von abgesehen werden. Erstens schiebt eine Asbest Versiegelung das Problem nur auf, sodass Du den Asbest später trotzdem noch demontieren und entsorgen musst. Zweitens ist die notwendige Reinigung vor der Versiegelung in vielen Fällen nicht erlaubt. Reinigungsgeräte wie Hochdruckreiniger sind beim Umgang mit Asbest verboten, da durch das intensive Reinigen Asbestfasern freigesetzt werden. Und ohne richtige Reinigung ist zum Beispiel auch keine Dachversiegelung möglich. Drittens bleibt auch versiegelter Asbest im Boden, der Fassade oder dem Dach eine Gefahrenquelle. Witterung, Baumaßnahmen oder Bohrlöcher könnten unwissentlich die Asbest Versiegelung zu einem späteren Zeitpunkt zerstören und den Gefahrstoff erneut freisetzen. Zuletzt herrscht bei einigen Asbestprodukten wie Asbestzementdächern, -Wandverkleidungen oder Klebstoffresten generell ein Überdeckungs- und Überbauungsverbot. Besser: Asbest in einem Rutsch sicher und dauerhaft entfernen.

Asbest entfernen: wichtige Hinweise

Bevor Du mit dem Asbest Abbau loslegst: führe einen Asbest Test durch, falls noch nicht geschehen. Damit kannst Du eine Materialprobe in kurzer Zeit testen und sparst Dir viel Geld, Mühe und Arbeit, falls es sich schlussendlich nur um gewöhnliche Baumaterialien handelt.

Im Anschluss daran müssen bei Asbest unter Einhaltung der TRGS 519 vorgeschriebene Sicherheitsmaßnahmen und Vorschriften eingehalten werden. Dazu gehört zum Beispiel auch umliegende Nachbarn über die Baumaßnahmen zu informieren sowie Türen und Fenster im Arbeitsbereich geschlossen zu halten.

Außerdem fünf wichtige Hinweise zum Asbest entfernen:

  1. Schutzkleidung tragen (Einweg Schutzanzug der Kategorie 3 und Typ 5/6, Schutzhandschuhe und -überschuhe, Schutzbrille bei Bedarf, Asbest Maske (mind. FFP2))
  2. Die asbesthaltigen Materialien per Hand entfernen, um so wenig wie möglich mechanisch auf die Platten und Fasern einzuwirken oder diese sogar zu zerstören bzw. freizusetzen
  3. Asbestprodukte vor dem Abbau befeuchten und anschließend feucht halten, um die Faserausbreitung zu reduzieren
  4. Entfernte Asbestprodukte zügig in staubdichte Big Bags verpacken und über einen Asbest Container oder bei einer Sondermülldeponie entsorgen
  5. Arbeitsbereich gründlich von Staub säubern mithilfe entsprechender Geräte (Staubsauger mit der Staubklasse H und Asbestzulassung) und feuchten Tüchern

Asbest demontieren und entsorgen

Nicht nur der Asbest Abbau, sondern auch die Entsorgung ist genau festgelegt. So müssen die Asbestabfälle nach dem Entfernen in stabile, luftdichte Big Bags verpackt werden, bevor sie auf einer Sondermülldeponie oder in einem Asbest Container entsorgt werden können.

Asbest Abbau dem Profi überlassen

Beim Asbest entfernen ist Vorsicht geboten. Wenn Du Dich mit den Vorschriften und Sicherheitsmaßnahmen nicht auskennst, ist es ratsam eine Asbestsanierung vom Profi durchführen zu lassen. Die Sanierung erfolgt ausschließlich durch einen zertifizierten Betrieb samt sachkundiger Aufsichtsperson bei angemessenem Schutz für Mensch und Umwelt. Zwar sind die Kosten bei der Sanierung höher, dafür profitierst Du am Ende allerdings nicht nur in Bezug auf Deine Gesundheit, sondern auch von einer Aufwertung Deines Eigenheims.

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